I. Geltung
Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.

II. Preise
1. Die vereinbarten Preise sind Richtpreise, zu welchen die Mehrwertsteuer in ihrer jeweils gesetzlichen Höhe hinzukommt.
2. Die Preise gelten 4 Monate vom Zustandekommen des Vertrages an. Sind längere Lieferfristen vereinbart, so werden die am Liefertag gültigen Preise des Verkäufers berechnet.
3. Die Preise gelten ab Verkaufsstelle, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4. Teillieferungen mit entsprechender Rechnungslegung sind gestattet.
5. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

III. Lieferungen
1. Im Falle einer vereinbarten Zulieferung frei Baustelle oder frei Lagerplatz verpflichtet sich der Käufer, für eine reibungslose Abladung sorge zu tragen.
2. Bestellte und gelieferte Ware muss bei der Lieferung abgenommen werden.

IV. Zahlungen
1. Zahlungen haben vereinbarungsgemäß nach den auf der Rechnung angegebenen Terminen zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, als Mindestverzugsschaden Verzugszinsen nach den        gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.
2. Wechsel- und Scheckzahlungen werden vorbehaltlich der Einlösung gutgeschrieben. Wechselkosten gehen zu Lasten des Käufers.
3. Erhält der Verkäufer nach Entgegennahme der Bestellung ungünstige Auskünfte über den Käufer, so ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung abzulehnen oder Lieferung lediglich Zug um Zug gegen Barzahlung zu verlangen.
4. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältinis beruht.

V. Lieferfristen
1. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist zu gewähren. Schadenersatz wegen Verzugs kann der Käufer jedoch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers erheben.
2. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen, sowie höhere Gewalt, sowohl beim Verkäufer als auch bei dessen Vorlieferanten, verlängern die Lieferfrist entsprechend. Der Käufer kann hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn diese dann innerhalb einer vom Käufer gesetzten Nachfrist von mindestens 8 Wochen trotz Ablehnungsandrohung nicht an den Käufer erfolgt.

VI. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt die gelieferte Ware Eigentum des Verkäufers. Dies gilt, bis sämtliche Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung oder Bestellung oder Verträgen beglichen sind. Für den verlängerten Eigentumsvorbehalt gilt dies entsprechend. Die Ware lagert nach der Lieferung lediglich beim Käufer unentgeltlich.
2. Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen. Die Käufer verpfllichten sich, dem Verkäufer auf Anfrage über Verbleib der Ware Auskunft zu erteilen.
3. Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln, diese ausreichend gegen Feuer, Diebstahl, Wasserschäden und andere Risiken zu versichern. Im Schadenfall tritt der Käufer den Anspruch gegen die Versicherungsgesellschaft in Höhe des unbezahlten Betrages an den Verkäufer ab. Schadenfälle sind unverzüglich, d.h. spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach deren Eintreten, dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen.
4. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
5. Sofern mit gelieferten Waren eine Be-und/oder Verarbeitung erfolgt, so tritt an die Stelle der gelieferten Ware, die hergestellte Ware, die zur Sicherung der offenen Forderung in Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Vorbehaltsware dem Verkäufer übereignet wird unter gleichzeitiger Vereinbarung des unentgeltlichen Verbleibs des Produktes beim Käufer. Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt die daraus für den Käufer entstehenden Forderungen an den Verkäufer abgetreten. Die Abtretung soll auch dann gelten, wenn die Vorbehaltsware vorher durch den Käufer be- oder verarbeitet wurde oder wenn sie an mehrere Abnehmer weiterveräußert wurde. Die abgetretene Forderung dient der Sicherung des geschuldeten Kaufpreises.

VII. Gefahrenübertragung
Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den vollen Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe auf den Käufer über.

VIII. Abnahmeverzug
1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme der Ware verweigert oder ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
2. Soweit der Abnahmeverzug länger als 1 Monat dauert, hat der Käufer die entstehenden Lagerkosten zu bezahlen
3. Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.
4. Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung bei Abnahmeverzug kann der Verkäufer 25% des Bestellpreises ohne Abzüge fordern. Im übrigen bleibt dem Verkäufer – wie etwa auch bei Sonderanfertigungen – die Geltendmachung des gesamten entstandenen Schadens vorbehalten.
5. Bei Nichtübernahme der Ware haftet der Kunde für alle Kosten, Lagerspesen, Verzugszinsen und Folgekosten.

IX. Rücktrittsrecht
1. Dem Verkäufer wird ein Rücktrittsrecht zugestanden, sofern ein Vorlieferant die Produktion der bestellten Ware nicht begonnen oder eingestellt hat oder ein anderer Fall höherer Gewalt vorliegt, ein Schadenersatz des Käufers ist dann ausgeschlossen.
2. Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer ferner zugestanden, wenn der Käufer über seine Person oder über die seine Kreditwürdigkeit bedingten Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat oder seine Zahlungen eingestellt hat oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren beantragt wurde.

X. Warenrückgabe
Nachträgliche Änderungen oder Storno eines Auftrages sowie der Umtausch und Rücknahme von gelieferten Waren sind ausgeschlossen.

XI. Gewährleistungsanspruch
1. Der Verkäufer übernimmt, soweit im Nachfolgenden nicht abweichend geregelt, die Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Abweichend hiervon leisten wir für Mängel zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Schlägt die Nachbesserung fehl oder wird sie vom Verkäufer verweigert, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
3. Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass diese seiner geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Lieferung ist daher unverzüglich zu untersuchen; festgestellte Mängel sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Frist von höchstens 5 Werktagen ab Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden. Den Käufer trifft – sofern er Unternehmer ist – die volle Beweislast für sämtliche Aspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
4. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch natürliche Nutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume oder sonstige Temperatur-oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung oder Lagerung entstehen.
5. Handelsübliche Farb- und Maserungsabweichungen sowohl bei Kunststoff- als auch bei Holzfenstern sind materialbedingt und stellen keinen Mangel dar. Im übrigen gilt als Beschaffenheit der Ware ausschließlich die Produktbeschreibung. Öffentliche Anpreisungen, Äußerungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäßen Beschaffenheitsangaben der Ware dar.
6. Nachbesserung hat der Käufer gegebenenfalls auch in seinen Räumen zu gestatten. Eventuelle Folgekosten können vom Verkäufer insoweit nicht gefordert werden.
7. Sämtliche Montagearbeiten sind fachmännisch durchzuführen. Unsere Wartungs- und Pflegehinweise sind unbedingt zu beachten.
8. Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen Mangels zu. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
9. Schadenersatzansprüche sind im übrigen ausgeschlossen, sofern der Mangel vom Verkäufer nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten ist und keine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person verursachtwurde. Diese Haftungsbeschränkung betrifft nicht Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung.

XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, ist unser Geschäftssitz für alle gegenseitigen Ansprüche Erfüllungsort und Gerichtsstand. Sofern der Käufer Vollkaufmann ist, gilt grundsätzlich Gerichtsstand Rosenheim als vereinbart. Auch im Fall grenzüberschreitender Rechtsbeziehungen gilt grundsätzlich deutsches Recht.

XIII. Zusätzliche Vereinbarungen
Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.